Barzahlungen über 2.500 Euro in Spanien verboten

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Ab Montag dem 19. November sind Barzahlungen an Geschäftsleute über 2.500 Euro in Spanien verboten. Das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) will somit dem Steuerbetrug zu Leibe rücken. Eine Bezahlung der Geschäftsleute darf also nur noch per Überweisung oder Scheck erfolgen. Diese Anti-Betrugs-Maßnahme war im Staatsanzeiger (Boletín Oficial de Estado = BOE) vom 30. Oktober veröffentlicht worden. Allerdings gilt dies nur wenn einer der Vertragspartner Unternehmer oder „Autónomo“ ist. Transaktionen unter Privatleuten sind davon nicht betroffen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen: 25% der Vertragssumme sind dann an das Finanzamt zu zahlen. Das sollte man sich also gut überlegen.

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