Die jährliche Steuererklärung muss in Spanien (also auch auf den Kanaren) bis Ende Juni gemacht werden. Mangels eigener Kenntnis der oft verwirrenden Steuergesetze, sind viele Steuerzahler gezwungen, die Dienste von Profis in Anspruch zu nehmen. Viele greifen da auf das Finanzamt selbst zurück, dass ebenfalls die Erstellung von Steuererklärungen durch Finanzbeamte anbietet. Sie fühlen sich gut aufgehoben, da sie quasi aus erster Hand beraten werden. Ein Fehler – wie sich jetzt auf den Kanaren herausstellte. Und das Finanzamt ist nicht einmal für die Fehler seiner Beamten zur Rechenschaft zu ziehen. Einem Mann in Las Palmas de Gran Canaria wäre so ein Fehler beinahe teuer zu stehen gekommen: Der Finanzbeamte errechnete für den Mann eine Steuerschuld von 9.300 Euro und das, obwohl dem Mann eigentlich eine Rückzahlung von über 6.000 Euro zustand. Der gab sich allerdings nicht mit dem Ergebnis seiner Steuererklärung zufrieden und beauftragte noch mal Profis, die dann wiederum Einspruch gegen die errechnete Steuerschuld einlegten. Den musste das Finanzamt zähneknirschend anerkennen. Eine Haftung für den Fehler des Finanzbeamten lehnte es allerdings ab: Man gewähre dem Steuerzahler lediglich Hilfe beim Ausfüllen seiner Steuererklärung. Die volle Verantwortung für die Richtigkeit läge jedoch beim Steuerzahler selbst. Also wie jetzt? Dann muss ab jetzt also jeder Steuerzahler einen Kurs belegen, damit er überprüfen kann, ob der Beamte, der seine Steuererklärung ausfüllt, auch alles richtig macht. Oder bleibt da doch nur der Gang zum teuren Steuerberater? Schließlich ist die Beratung beim Finanzamt gratis. Und wer nichts bezahlt der kann auch keine ordentliche Arbeit verlangen, oder?