..klare Vorschriften für den Wein!

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

In Zusammenarbeit mit der Regierung sowie dem Landwirtschaftsverband wurden jetzt neue Regelungen für die Verarbeitung der Weine herausgegeben. Auch die bereits geltenden Vorschriften aus dem Jahre 2003 wurden nochmals unterstrichen. So kann es bei Nichteinhaltung der Verarbeitungsvorschriften der Originalweine dazu führen, dass die Verursacher Geldstrafen von rund 300.000€ erhalten werden.
PG-AR

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