Bekanntmachung
für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag
Am 22. September 2013 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine
Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen
Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate
ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1) eine Wohnung innegehabt oder
sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25
Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit
mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben
und von ihnen betroffen sind; sowie
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese
Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen;
er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der
erst am 02. September 2013 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht,
kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite
des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) erhältlich. Sie können auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik
Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77,
53029 BONN, GERMANY, oder per E-Mail ,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilen das Deutsche Konsulat Las Palmas de Gran Canaria, C/. Albareda,
3 – 2°, 35007 Las Palmas de Gran Canaria
Las Palmas de Gran Canaria, 23.05.2013
1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages
genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes
des früheren Berlin (Ost)).