Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Hinweis: Sie können diese Box für verschiedene Informationen verwenden und einstellen ob sie wieder geöffnet werden kann.
Der Verband “LA ASOCIACIÓN CANARIA DEL ALQUILER VACACIONAL (ASCAV)“, die Vereinigung der privaten Ferienwohnungsanbieter, jubelt, weil endlich die Urteile da sind, welche Klarheit schaffen sollen. Zunächst bestätigt das Gericht, dass das bisherige Gesetz mit seinem Verbot einer privaten Vermietung gegen die Handelsfreiheit eines Unternehmens verstößt. So kann sich hier der freie Markt, insbesondere in den Touristikzonen, nicht frei entfalten. Auch bestätigte das Gericht, das das Gesetz so nicht die Regelung der privaten Vermietung handhaben kann. Ebenfalls kam man zum Schluss, dass das Gesetz, gegen welches geklagt wurde, einseitig zum Vorteil der Hotelbetreiber sei. Auch sei der Bereich der privaten Vermietung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Kanarischen Inseln, mit einem Jahresumsatz von mehr als 1, 5 Milliarden Euro. PG-AR