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Die deutschen Rentenversicherungsträger verlangen für Rentenbezieher mit Wohnsitz im Ausland in der Regel die jährliche Vorlage einer so genannten „Lebensbescheinigung“, die von den Rentenversicherungen generell gemeinsam mit der Rentenanpassungsmitteilung an die Rentner versandt wird. Wurde der Rentenanpassungsmitteilung keine Lebensbescheinigung beigefügt, so ist diese nicht erforderlich. Die Bescheinigung kann in Spanien durch jede siegelführende spanische Stelle wie z.B. Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, Polizei, Geldinstitute, Pfarrämter oder Notare ausgestellt werden. Daneben kann die Bescheinigung in Spanien auch von der Deutschen Botschaft, den deutschen Berufskonsulaten sowie von den deutschen Honorarkonsuln ausgestellt werden. Die Botschaft und die Berufskonsulate stellen Lebensbescheinigungen während ihrer Öffnungszeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung aus. Bei den Honorarkonsuln ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Zur Ausstellung der Bescheinigung ist stets die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Lebensbescheinigungen für eine deutsche gesetzliche Rente, eine Entschädigungszahlung sowie eine gesetzliche Rente aus einem Mitgliedstaat der EU oder EWR sind gebührenfrei. Für Lebensbescheinigungen für eine betriebliche oder private Rente bzw. Zusatzrente wird eine Gebühr in Höhe von derzeit 25,-- € erhoben. Beachten Sie bitte, dass bei Vorsprache bei einem Honorarkonsul evtl. zusätzliche Gebühren und Auslagen berechnet werden. Lebensbescheinigungen müssen bis zum angegebenen Rücksendetermin beim Rententräger bzw. beim Rentenservice der Deutschen Post im Original eingegangen sein. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Nähere Informationen zum Thema Lebensbescheinigungen erhalten Sie unter anderem auch beim Rentenservice der Deutschen Post