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Informationen über Rückführung deutscher Staatsangehörige :
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria verfügt über 3 Telefonlinien, über die während des gesamten Arbeitstages Anrufe entgegengenommen werden. Dennoch ist es momentan so, dass aufgrund der vielen Auskunftsersuchen meistens alle Linien besetzt sind.
Außerdem erhält das Konsulat eine solche Menge an E-Mail-Anfragen, dass eine individuelle Beantwortung nicht zu schaffen ist.
Deshalb möchte ich Ihnen auf diesem Wege die aktuelle Lage zusammenfassen:
Der von der spanischen Regierung verhängte "Alarmzustand" wird bis auf Weiteres bestehen bleiben. Dies bedeutet auch für ausländische Touristen, dass sie einer Ausgangssperre unterliegen.
Von dieser Ausgangssperre gibt es gewisse Ausnahmen, u.a. die "Rückkehr zur eigenen Wohnung". Da die eigene Wohnung bei ausländischen Touristen in deren Herkunftsland liegt, unterliegt der Weg zum Flughafen nicht der Ausgangssperre. Sie können also, z.B. per Taxi, jederzeit zum Flughafen fahren - müssen bei eventuellen Polizeikontrollen allerdings glaubhaft machen, dass Sie sich auf der Rückreise nach Deutschland befinden.
Die internationalen Flughäfen der Kanarischen Inseln bleiben bis auf Weiteres geöffnet.
Zahlreiche Hotels machen gegenüber ihren Gästen deutlich, dass sie in Kürze schließen wollen und bedrängen die Gäste, das Hotel zu verlassen. Falls Sie über einen Reiseveranstalter gebucht haben, sollten Sie Ihr Hotel nur in Absprache mit dem Veranstalter verlassen. Falls Sie Ihr Hotel individuell gebucht und ihren Aufenthalt im Voraus bezahlt haben, sollten Sie darauf drängen, bis zum Ende des bezahlten Aufenthalts im Hotel bleiben zu dürfen. Einige Hotelbesitzer geben an, durch die spanische Regierung zur Schließung des Hotels verpflichtet worden zu sein - eine solche Aussage ist nach heutigem Sachstand - nicht - zutreffend. Wenn Ihnen dennoch nur die Möglichkeit bleibt, das Hotel zu verlassen, dann sollten Sie versuchen, direkt über Ihren Reiseveranstalter oder über eine Fluglinie Ihren Flug umzubuchen oder ein Rückflugticket zu kaufen. Flugbuchungen oder Flugscheinbeschaffungen über das Konsulat sind nicht möglich (das Konsulat ist auch nicht in der Lage, Ihnen zu bestätigen, ob ein demnächst geplanter Flug dann auch tatsächlich stattfindet). Sollten Sie nicht umgehend zurückfliegen können, bleibt Ihnen leider nur der Umzug in ein anderes Hotel. Ein solcher Umzug ist in den meisten Touristenorten immer noch möglich.
Aufgrund der derzeitigen Situation möchten sehr viele Touristen umgehend nach Deutschland zurückreisen. Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die Kapazität der Fluglinien hierfür nicht ausreicht - zumal einige Fluggesellschaften die Kanaren nicht mehr anfliegen oder zumindest einen Teil Ihrer Flüge gestrichen haben. Haben Sie über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht, so ist dieser verpflichtet, Sie wieder nach Deutschland zurückzubringen - in diesem Fall sollten Sie auf einer Umbuchung durch den Reiseveranstalter bestehen. Nach hiesiger Kenntnis unternehmen die Veranstalter große Anstrengungen, ihre Kunden baldmöglichst zurückzubefördern - es mangelt jedoch an einer ausreichenden Zahl an Passagierplätzen. Einige Reiseveranstalter haben auch schon Sondermaschinen organisiert und bezahlt - allerdings nur für die eigenen Kunden.
Deutschen, die hierdurch im Ausland gestrandet sind, eine Rückkehr nach Deutschland ermöglichen. Hierfür hat die Bundesregierung bis zu 50 Millionen Euro bereitgestellt.
An erster Stelle wird eine Reihe besonders betroffener Länder stehen, zunächst insbesondere Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen. Reisende in diesen und in allen anderen Ländern sollten sich zunächst über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren, und Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft aufnehmen.
Derzeit kann ich Ihnen leider noch nicht mitteilen, wann und in welcher Form diese Rückholaktion auch in Spanien stattfinden wird. Deshalb sollten Sie sich in regelmäßigen Abständen über die vorgenannte Internetadresse sowie über die Homepage der deutschen Auslandsvertretungen in Spanien https://spanien.diplo.de/ informieren.
Eine von Anrufern ebenfalls recht häufig gestellte Frage betrifft das Thema "Quarantäne in Deutschland". Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Anreisende von den Kanarischen Inseln sich nur dann bei den örtlichen Gesundheitsbehörden melden müssen, wenn Sie hier in Spanien unter Quarantäne gestanden haben - in diesen Fällen wissen deutsche Gesundheitsämter manchmal auch deshalb schon Bescheid, weil sie von den spanischen Behörden unmittelbar informiert wurden. Ich gehe davon aus, dass dieser Fall auf kaum jemanden von Ihnen zutrifft, sodass Sie bei Einreise ins Bundesgebiet - nicht - mit Quarantäne, möglicherweise aber mit gewissen Kontrollen, wie z.B. Temperaturmessung, rechnen müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen wenigstens etwas behilflich gewesen zu sein.