E-Roller haben nichts auf dem Gehweg zu suchen

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Mit einem Elektroroller oder Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren, ist ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsordnung. Wer das tut, gefährdet die Fußgänger. Deshalb wird die Verkehrspolizei noch bis zum 7. November gezielt nach Verkehrssündern auf diesen Zweirädern Ausschau halten. Wer erwischt wird, bezahlt 200 Euro Bußgeld.

SV-AR

 

Zurück

Nach oben