Gericht genehmigt 3-G-Regel

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Der Oberste kanarische Gerichtshof hat einer freiwilligen Einführung der 3-G-Regeln zugestimmt. Das heißt, Lokale und öffentliche oder private Freizeiteinrichtungen können diese Regeln festsetzen, um so die erlaubte Kapazität zu steigern. Wer die Regeln anwendet, kann mehr Gäste empfangen. Das Gericht sah die Regel als verhältnismäßig an und hat sie deshalb zugelassen. Sie gilt zunächst vom 10. Dezember bis zum 15. Januar.

SV-AR

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