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Die Policia Local von Santa Cruz wird in Zukunft besser darauf achten, dass sich auch die Rollerfahrer an Regeln halten. Fußgänger oder behinderte Menschen dürfen durch Roller nicht gefährdet werden. Sie dürfen nicht in Fußgängerzonen fahren, müssen Radwege nutzen, sofern sie vorhanden sind, und die Rollerfahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Geparkt werden dürfen sie auf Motorradparkplätzen oder auf dem Gehsteig, aber nur wenn für Fußgänger noch zwei Meter Abstand möglich ist. Entlang der Hausfassaden dürfen sie nicht abgestellt werden. Auch Roller können von der Polizei abgeschleppt beziehungsweise eingezogen werden.