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Das Gericht in Telde hat die Impfung eines Achtjährigen gegen den Willen des Vaters verhindert. Wenn sich die Elternteile nicht einig sind, kann die Impfung nicht durchgeführt werden. Auch Richter in Icod de los Vinos und in Palencia auf dem spanischen Festland haben einer solchen Klage kürzlich Recht gegeben. Zur Begründung gaben die Richter an, dass es keine Studien über Auswirkungen der Impfung auf mittlere oder längere Sicht gibt, mögliche Nebenwirkungen nicht ausreichend erforscht sind und Kinder in diesem jungen Alter ein sehr geringes Infektionsrisiko tragen.