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Im Ministerrat wurde am Dienstag ein neues Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung verabschiedet. Das heißt, dass Supermärkte, Bars und Restaurants keine Lebensmittel mehr verschwenden dürfen. Abgelaufene Lebensmittel sollten an Lebensmittelbanken oder Sozialküchen gespendet werden. Ist das nicht möglich, sollten Obst und Gemüse zu Marmeladen und Säften verarbeitet werden. Essensreste können auch an Tiere verfüttert werden. Außerdem wird es für Supermärkte obligatorisch, die Preise vor dem Verfallsdatum zu senken und in Restaurants den Gästen anzubieten, Essensreste mit nach Hause zu nehmen. In den Müll soll nur, was wirklich nicht mehr genießbar ist. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 60.000 Euro verhängt werden.