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Das spanische Verbraucherschutzministerium hat die ersten Verfahren gegen Billigairlines eröffnet, die einen Aufpreis für Handgepäck oder eine Platzreservierung für Kinder und eingeschränkte Personen erheben. Durch die günstigen Basispreise würden sich diese Fluggesellschaften bei den Suchmaschinen einen Vorteil gegenüber anderen Fluggesellschaften verschaffen, die diese Serviceleis-tung schon in ihren Flugpreis einkalkulieren. Die Strafen für leichte Verstöße können 10.001 bis 100.000 Euro oder das bis zum Sechsfachen des Gewinns betragen. Für schwere Verstöße können Strafen von bis zu einer Million Euro oder bis zum Achtfachen des Gewinns verhängt werden.