Urteil gegen deutschen Dünen-Rowdy

Kanarische Inseln » von Insel Magazin

Das Untersuchungsgericht Nummer Eins in San Bartolomé de Tirajana hat den Deutschen E.J.S. zu vier Monaten Haft und einem Bußgeld von 30-Tagessätzen à sechs Euro verurteilt. Der Angeklagte gab zu, am 12. März einen Mitarbeiter des Dünen - Schutzes geschlagen und mit einem Stein bedroht zu haben, als er ihn aufforderte, das Naturschutzgebiet zu verlassen und auf die erlaubten Wege zurückzukehren. Die Haftstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt.

SV-AR

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