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Die Angeklagte, die versucht hat, zwei Jungen aus Santa Cruz zu entführen, wurde zu vier Jahren Haft und tausend Euro Schmerzensgeld pro Kind verurteilt. Außerdem wurde ein fünfjähriges Kontaktverbot verhängt. Damit blieb der Richter hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Er wertete es als strafmildernd, dass es bei dem Versuch geblieben ist und die Kinder nicht verletzt wurden. Außerdem wurde der Beschuldigten eine Borderline-Persönlichkeit diagnostiziert, die allerdings ihr Urteilsvermögen über die Richtigkeit ihres Handelns nicht beeinträchtigt.