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Aus Verzweiflung Apotheke überfallen

Ein 50- jähriger Anwohner der Gemeinde La Orotava überfiel dort am Freitag mit einem Messer bewaffnet eine Apotheke. Die Beute lag bei etwa 500.--€, wie die Apothekerin bestätigte. Der Mann wurde wenig später gefasst, er war mit seinem Motorroller geflüchtet. Es wurden noch 245.-- € sichergestellt. Bei seiner Verhaftung sagte der Mann, er wusste nicht mehr wie er an Geld kommen sollte.
PG-AR

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Toter im Atlantik

Die Einsatzkräfte der 112 bargen am Samstag gegen 15 Uhr an der Küste von Fuerteventura bei Betancuria einen Toten, welcher dort im Atlantik trieb. Es handelte sich um einen 41- jährigen Mann. Um Weiteres über die Umstände zu erfahren, ermittelt jetzt die Polizei in diesem Fall.

PG-AR

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Radio-Europa Gastro Tipp

Etwas ganz Besonderes....

ist die Bar - Cafeteria an der Landstrasse von Los Realejos nach Icod.

Nach wenigen hundert Metern nach der Tankstelle El Mirado rauf der rechten Seite finden Sie das 

LA MAREA , ein kleines feines und blitzesauberes Lokal.

Da gibt es leckeren Cafe, oder auch kleine Spiesen in super Qualität zum kleinen Preis!

Auch eine kleine Terrasse gibt es mit Blick auf den Atlantik. 

In diesem kleinen Familienbetrieb wird man auch freundlich bedient.

Da kommt man gerne wieder, schauen auch Sie einmal vorbei!

PG

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111 Orte auf Fuerteventura, die man gesehen haben muss- Buchvorstellung

Mehr als Wind, Dünen und Strand
Carl Lang
111 Orte auf Fuerteventura, die man
gesehen haben muss
Wo suchen Archäologen noch immer nach Atlantis? Warum streitet
man sich seit über zwanzig Jahren über ein gigantisches Kunstwerk?
Und wo dreht neuerdings Hollywood? Dieses Buch weist
den Weg durch die oft karge Landschaft zu den spannendsten und
beeindruckendsten Orten der Insel – abseits der bekannte Pfade.
Eine Insel mit vielen Qualitäten
Jährlich besuchen mehr als zwei Millionen Menschen die zweitgrößte
Kanareninsel. Viele sonnen sich und genießen das milde
und konstante Klima. Andere trainieren und treiben Sport bis zum
Umfallen – mit und ohne Wind oder Welle. Und manche bleiben
einfach ganz hier, so wie Carl Lang. Er stellt in seinem Buch seine
neue Wahlheimat vor und führt an abgelegene Plätze, zu
verborgenen Kleinoden und stillen Ecken abseits des Massentourismus
und der Shoppingmeilen. Wer gedacht hat, Fuerteventura
sei eintönig, wird positiv überrascht sein und darf sich von
der Vielseitigkeit der Vulkaninsel bezaubern lassen und sie aus
neuen Blickwinkeln betrachten – weit weg vom All-inclusive-Urlaub:
Langeweile kommt hier garantiert nicht auf.
Carl Lang, Jahrgang 1949, studierte Kunst und Design, nachdem
er an der Bayerischen Sportakademie nicht aufgenommen wurde.
Ab 1982 bereiste er als Fotograf und Journalist für Extremsport die
halbe Welt, in den vergangenen Jahren auch als Architekturfotograf.
Er kam 1976 zum ersten Mal nach Fuerteventura, arbeitete
als Werbefotograf für die Tourismusbranche und blieb dann ab
2010 endgültig auf dem Sandhaufen sitzen.
Orte auf Fuerteventura, die
man gesehen haben muss
Mit zahlreichen Fotografien
Broschur
Köln: Emons Verlag 2017
ISBN 978-3-7408-0132-8
240 Seiten
€ [D] 16,95 € [A] 17,50

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Bundestagswahl 2017 -Information

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Botschaft Madrid Generalkonsulat Barcelona Konsulat Malaga Konsulat Las Palmas de Gran Canaria Konsulat Palma
Tel.: 0034 91 557 90 00 Tel.: 0034 93 292 10 00 Tel.: 0034 952 363 591 Tel.: 0034 928 49 18 80 Tel.: 0034 971 70 77 37
Fax: 0034 91 557 90 70 Fax: 0034 93 292 10 02 Fax: 0034 952 320 033 Fax: 0034 928 26 27 31 Fax: 0034 971 70 77 40
E-Mail: info@madrid.diplo.de E-Mail: info@barcelona.diplo.de E-Mail: info@malaga.diplo.de E-Mail: info@las-palmas.diplo.de E-Mail: info@palma.diplo.de
www.madrid.diplo.de www.barcelona.diplo.de www.malaga.diplo.de www.las-palmas.diplo.de www.palma.diplo.de
Stand: März 2017
Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl aus dem Ausland
Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl aus dem Ausland
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2017 vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) am Sonntag, dem 24. September 2017, statt.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an in Deutschland abgehaltenen Wahlen teilnehmen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Einzelheiten sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt.
Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.
1. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland
Deutsche, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten und nach wie vor für einen Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Meldeanschrift, können darauf einen Antrag auf Briefwahl bei ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde stellen und so an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Antrag für die Briefwahl kann durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, oder anderweitig schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Gemeindebehörde unter Angabe des Familiennamens, aller Vornamen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift gestellt werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthalts vor Übersendung der Wahlbenachrichtigung, die grundsätzlich an die Meldeanschrift gesandt wird, wird empfohlen, mit der Wohnsitzgemeinde Rücksprache zu nehmen.
2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland
Wahlberechtigte Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, können per Briefwahl in Deutschland an Bundestagswahlen teilnehmen. Das geht allerdings nur, wenn sie in Deutschland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, müssen dazu einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen und eine Versicherung an Eides statt abgeben. Das Wählerverzeichnis wird vor jeder Wahl neu erstellt, vor jeder Wahl ist also ein neuer Antrag erforderlich.

Wahlberechtigung bei der Bundestagswahl 2017
Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind nach § 12 Absatz 2 Satz 1 BWG wahlberechtigt, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und entweder
a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt, in einem Zeitraum vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (*) gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG)
oder (falls eine der Voraussetzungen des Regelfalls a) nicht vorliegt)
b) wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertraut-heit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG).
Nach Buchstabe b) können sowohl Auslandsdeutsche wahlberechtigt sein, bei denen die Voraussetzungen von Buchstabe a) weggefallen sind, weil ihr Fortzug mittlerweile länger als 25 Jahre zurückliegt, als auch solche, die diese Voraussetzungen nie erfüllt haben, da sie zu keinem Zeitpunkt mindestens drei Monate ununterbrochen eine Wohnung in Deutschland innehatten oder sich sonst gewöhnlich hier aufgehalten haben.
Die für eine Wahlberechtigung nach Buchstabe b) notwendige Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland muss im Einzelfall persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben worden sein. Eine rein passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht. Darüber hinaus müssen Auslandsdeutsche von den politischen Verhältnissen betroffen sein. Diese Betroffenheit kann sich daraus ergeben, dass ein Auslandsdeutscher aktuell der deutschen Hoheitsgewalt unterliegt, ist aber nicht darauf beschränkt.
So können nach Buchstabe b) beispielsweise wahlberechtigt sein, sofern sie nicht bereits nach Buchstabe a) wahlberechtigt sind:
 Lokal Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Goetheinstitute, der deutschen geisteswissenschaftlichen Institute im Ausland, der deutschen Auslandsschulen, der Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Außenhandelskammern sowie deutsche Korrespondenten und Korrespondentinnen deutscher Medien
 Sogenannte Grenzpendler und Pendlerinnen, die ihren Wohnsitz zwar im Ausland, zumeist nahe der deutschen Grenze haben, aber regelmäßig im Inland arbeiten.
 Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
Diese Beispiele sind keine abschließende Aufzählung. Auch wenn aus anderen Gründen eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit und eine Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland dargelegt werden kann, kann ein Auslandsdeutscher, der nicht in den letzten 25 Jahren mindestens 3 Monate in Deutschland

gelebt hat, wahlberechtigt sein. Das kann nach den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum Beispiel auch in Betracht kommen, wenn
 eines der Tatbestandsmerkmale des § 12 Abs. 2 Nr. 1 BWG nur teilweise, aber nicht vollständig erfüllt wurde (mehrfache, jeweils unter der 3-Monatsgrenze liegenden Aufenthalte in Deutschland, Sozialisation in Deutschland bis zum 12. Lebensjahr, Fortzug vor 26 Jahren),
 keine Arbeits- oder Dienstleistung als Grenzpendler erbracht wird, der Betreffende aber von Einkünften als Freiberufler, Künstler, Schriftsteller, Rentner, Pensionär oder aus Immobilien- oder Kapitalbesitz in Deutschland lebt oder Steuern zahlt,
 keine Mitgliedschaft in Parteien oder Verbänden besteht, der Betreffende aber in der Vergangenheit regelmäßig die Aufnahme in das Wählerregister seiner Heimatgemeinde beantragt und an Wahlen und Abstimmungen teilgenommen hat.
Ob in Fällen, in denen das Wahlrecht nicht schon wegen eines mindestens dreimonatigen Aufenthalts in den letzten 25 Jahren vorliegt, aus anderen Gründen eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit und eine Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland angenommen werden kann, entscheidet die Gemeindebehörde nach dem Gesamtbild der Umstände des Einzelfalles. Hierfür sollte der Antragsteller alle die Vertrautheit mit und die Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in Deutschland begründen Umstände mit seinem Antrag darlegen.
Zuständige Gemeinde
In jedem Fall setzt die Wahlteilnahme von dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen ohne gegenwärtige deutsche Meldeanschrift jeweils vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus.
a) Auslandsdeutsche mit ehemaligem Wohnsitz in Deutschland
Für wahlberechtigte Auslandsdeutsche, die zu einem früheren Zeitpunkt in Deutschland () gemeldet waren, ist zuständige Gemeinde für die Eintragung in das Wählerverzeichnis die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Dies gilt auch, wenn sie vor mehr als 25 Jahren fortgezogen sind, oder zum Zeitpunkt ihres Fortzuges das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
b) Auslandsdeutsche ohne ehemaligen Wohnsitz in Deutschland
Für wahlberechtigte Auslandsdeutsche, die zu keinem Zeitpunkt in Deutschland gemeldet waren, ist die Gemeinde zuständig, mit der sie am engsten verbunden sind, was ihre Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Betroffenheit von diesen politischen Verhältnissen betrifft. Dies wird üblicherweise der Ort sein, an dem sich die persönliche Betroffenheit eines Auslandsdeutschen von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland schwerpunktmäßig manifestiert. Denkbar ist, dass ein Auslandsdeutscher seine Berufstätigkeit schwerpunktmäßig an diesem Ort beziehungsweise für einen dort ansässigen Auftraggeber ausübt oder dort durch sein Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt.
In Fällen, in denen ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt als Anknüpfungspunkt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren Vorfahren die des letzten Fortzuges.

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Krankenhauspersonal wird hier gut bezahlt

Wie jetzt berichtet wird, verdient das Krankenhaus Personal auf den Kanarischen Inseln und auch im Baskenland auf dem Spanischen Festland mehr als im Rest der Spanischen Provinzen. Ärzte kommen hier auf rund 45.970 € und das Krankenpersonal auf etwa 31.480 € im Jahr. Dies sind teils 30% mehr als in den anderen Provinzen.

PG-AR

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Informationen werden zurückgehalten

Wie jetzt berichtet wird, gibt es neuerdings keine Daten mehr vom Kanarischen Gesundheitszentrum über die nicht realisierten Operationen und Wartelisten der Patienten.

Wie der Abgeordnete für das Gesundheitswesen dazu sagt, waren die bisher herausgegeben Daten meist nicht real. Daher möchte er die Informationen so nicht weiter geben.
PG-AR

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Zugewinn Steuer teilweise annuliert

Das oberste Gericht hat jetzt teilweise die Zahlungen der sogenannten plus valia, der Zugewinnsteuer beim Immobilienverkauf, annulliert. Hier wurde jetzt auch berücksichtigt, dass durch die Krise teilweise Objekte preiswerter verkauft wurden als man zunächst angenommen hat. Also hier wurde nicht unbedingt ein Gewinn erzielt, welcher steuerpflichtig wäre.
Daher sollen auch verschiedene Kriterien die Steuerpflicht ermitteln.
PG-AR

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84 neue Polizisten und noch immer nicht genug

Die Guardia Civil von Las Palmas auf Gran Canaria konnte jetzt 84 neue Beamte empfangen und vereidigen. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 173. Jahr des Bestehens des Polizeipostens nahmen diese ihren Dienst auf. Insgesamt gibt derzeit auf der Insel 1.650 Beamte, dies sind aber nur 87,7% der benötigten Polizisten.
PG -AR

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Hotels bekamen neue Auszeichnung

Das Hotel Lopesan Costa Meloneras, das Hotel Sunwing Arguineguín, und das Hotel Club Gran Anfi sowie die Apartaments Cay Beach Meloneras sind die erstgenannten Hotels, welche jetzt mit der Auszeichnung “Gran Canaria Tourismo“ der Insel Gran Canaria ausgezeichnet wurden.
PG-AR

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Millionen für neue TITSA Busse

Die lokale Regierungsverwaltung hat bisher 7,3 Mill. € für 37 neue Busse bei der TITSA Busgesellschaft ausgegeben.
Teils sind die neuen Fahrzeuge schon unterwegs, teils werden sie noch geliefert. Erstmalig hat man für die Anschaffung auch die Möglichkeit genutzt, die Fahrzeuge über Leasing anzuschaffen. Bis zum Jahr 2019 sollen so insgesamt 200 Fahrzeuge ausgetauscht werden.
PG-AR

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Mehr Fläche für Freitzeitaktivitäten

Die Hafenbehörde von Santa Cruz de Tenerife hat jetzt weitere Vorschläge für den Ausbau und der Nutzung des Playa Valleseco und der Freizeitzone eingebracht. Hier sollen für das Projekt Sol y Sombra, also Sonne und Schatten, beim Playa de los Charcos weitere 14.511 qm umgestaltet werden. Hierzu wurden jetzt nochmals 180.000 € bewilligt.
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Gestiegene Urlauberzahlen verlangen mehr Hotelbetten

Das Jahr 2016 war das beste Jahr mit den Urlauberzahlen seit langem. Hier gab es 2,2 Mill. Urlauber, welche die Stadt besuchten. Insgesamt waren dies rund 16 % mehr als noch im Jahr zuvor.
Jetzt will man Investoren finden, welche in neue Hotels investieren sollen.
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Gerade noch Unfall verhindert

Beinahe wäre ein LKW, welcher mit der Fähre “Volcán de Tijarafe“ in Santa Cruz ankam, nach dem Entladen in das Hafenbecken gerollt. Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch gegen 17.10 Uhr. Die Mitarbeiter der Fähre konnten Schlimmeres verhindern, weil das Fahrzeug an der Kaimauer hängen blieb. So konnte man es sichern und dann bergen.
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Größere Abwasserrohre

Die Bauabteilung der Regierungsverwaltung Teneriffas hat jetzt die Arbeiten für die bessere Entsorgung der Abwässer beim Barranco de Martiánez begonnen. Dort sollen größere Rohrdurchschnitte, welche auch weiter in den Atlantik führen, dafür sorgen, dass die Küste insbesondere beim Playa de Martiánez keine Fäkalreste mehr aufweist.
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Große Pläne für neue Windparks

Der Gemeinderat von Arico hat jetzt Projekte vorgelegt, bei welchen insgesamt 30 neue Energieparks entstehen sollen. Insgesamt sind dort 180 Windmühlen vorgesehen.
Bisher gibt es allerdings noch nicht die Zustimmung aller Ratsmitglieder.
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Namen für neuen Strand gesucht

La Palma Namen für neuen Strand gesucht Wie jetzt die Stadtverwaltung von Santa Cruz de la Palma berichtet, hat der erst vor kurzem eröffnete Strand noch gar keinen Namen. Daher hat man jetzt einen Wettbewerb ausgeschrieben, bei welchem die Anwohner helfen sollen einen entsprechenden Namen zu finden. Allerdings will man hier nichts überstürzen und sich Zeit lassen.

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Achtung ! Starke Wellen !

Der staatliche Wetterdienst AEMET hat eine Windwarnung für die Kanarischen Inseln herausgegeben. Dabei kann es an den Küsten zu heftigem Wellengang kommen. Der Wind soll Geschwindigkeiten von über 70 Km/h erreichen.

Hier sind die Höhenlagen von La Palma, El Hierro und La Gomera betroffen, aber auch die Inseln Lanzarote und Fuerteventura. An den Nord - Nordostküsten wird es heftige Wellen geben, diese Wetterlage beruhigt sich dann zum Wochenende.
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Strand wieder frei gegeben

Am Mittwoch Nachmittag gegen 14 Uhr war es soweit, da gab die Gemeinde Mogan den Strand wieder zum Baden frei. Bis dahin hatte man gewartet, ob es noch weitere Fäkal Keime in den Wasserproben gibt. Die schlechten Werte kamen durch ein schadhaftes Abwasserrohr. Jetzt werden die Proben öfter genommen als zuvor.

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25% mehr freie Arbeitsstellen

Laut der Job Börse INFO JOBS stiegen die Angebote für Arbeitsstellen auf den Kanarischen Inseln im Monat April um 25 % an. Hier gab es gegenüber dem Vormonat 3.525 neue Arbeitsangebote.
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